Organisations- und Ausbildungsphase UNISTART.wiss (Frühjahr)
Arbeits- und Universitätsrecht - Termin 2
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen für Arbeitsverhältnisse zur Universität, insbesondere die arbeitsrechtlichen Sonderbestimmungen des UG 2002
- Bedeutung des Universitäten-Kollektivvertrages
- Rolle des Betriebsrates an der Universität (Organisation und Mitwirkungsrechte der Belegschaftsvertretung)
- Betriebsvereinbarungsrecht und konkrete Betriebsvereinbarungen an der Universität
- Rechte und Pflichten der Universitätsmitarbeiter:innen (Dienstpflichten, Qualifizierungsvereinbarungen, Arbeitszeit, Entgelt, Nebenbeschäftigungen, Dienstverhinderungen, Diensterfindungen und Urheberrechte)
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristungen, Kündigungen etc.)
- Überblick zum Sozialversicherungsrecht
- Studienzulassung
- Durchführung und Beurteilung von Prüfungen, Anerkennung von Prüfungen
- Wissenschaftliche Arbeiten
Ziele
- Vermittlung von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Grundwissen. Der einzelne Mitarbeiter bzw. die einzelne Mitarbeiterin soll mit seiner/ihrer personalrechtlichen Stellung im Gesamtgefüge der Universität vertraut gemacht werden.
- Vermittlung eines Überblicks über die wesentlichen studienrechtlichen Grundlagen universitärer Lehre und Studienorganisation.
Facts im Überblick
Dauer
0,5 TageSprache
DeutschUnterrichtszeiten
6. Februar 2025, 9:00-17:00 UhrKosten
€ 0,-Ort
Palais Kottulinsky, Beethovenstraße 9Fristen
Nächster Starttermin
6. Februar 2025Anmeldeschluss
1. Februar 2025Für dieses Modul gibt es auch einen zweiten Termin, am 4. Februar 2025
Referent:innen
| Juristin im Personalressort |
| Juristin im Personalressort |
| Juristin für Studienrecht an der Universität Graz |